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Auch wir kommen um "das Kleingedrückte" nicht herum ...
Die nachfolgenden Reise- und Geschäftsbedingungen der Barbara Epler & Martina Preuß GbR, Am Winterberg 13, 37079 Göttingen entsprechen inhaltlich der Verbandsempfehlung gemäß § 38 Abs. 2 Nr. 3 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen des Deutschen Reisebüroverbandes e.V. Sie gelten zu den §§ 651 a ff. BGB.
Verbindlich sind die Angaben auf unserer Internetpräsenz http://www.spezialreisen-polen.de bzw. in den jeweiligen von uns herausgegebenen Prospekten.
Abschluss des Reisevertrages
Bezahlung
Leistungen
Leistungs- und Preisänderungen
Rücktritt, Umbuchung, Ersatzperson
Nicht in Anspruch genommene Leistungen
Rücktritt und Kündigung durch Barbara Epler & Martina Preuß GbR
Aussergewöhnliche Umstände
Haftung des Reiseveranstalters
Mitwirkungspflicht
Ausschluss von Ansprüchen und Verjährung
Pass-, Visa-, Zoll-, Devisen- und Gesundheitsvorschriften
Datenschutz
Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen
Allgemeine Hinweise
Unsere AGB als PDF-Datei
Abschluss des Reisevertrages
Mit Ihrer Reiseanmeldung (durch Absenden des Buchungs-Formulares per email, Post oder Fax) auf der Grundlage unserer Internetpräsenz bzw. des jeweiligen Prospektes bieten Sie uns den Abschluss des Reisevertrages verbindlich an. Die Anmeldung erfolgt durch den Anmelder auch für alle in der Anmeldung mit aufgeführten Teilnehmer, für deren Vertragsverpflichtung der Anmelder wie für seine eigenen Verpflichtungen einsteht, sofern er eine entsprechende Verpflichtung durch ausdrückliche und gesonderte Erklärung übernommen hat.
Der Reisevertrag kommt mit der Annahme Ihrer Anmeldung durch uns zustande. Über die Annahme, für die es keiner besonderen Form bedarf, informieren wir Sie durch Übersendung der Reisebestätigung.
Liegen Ihnen unsere Reise- und Zahlungsbedingungen nicht vor, übersenden wir sie Ihnen mit der Reisebestätigung.
Widersprechen Sie diesen nicht innerhalb von 10 Tagen nach Zugang - bei kurzfristigen Buchungen, d.h. ab 10 Tage vor Reiseantritt, unverzüglich - ist der Reisevertrag zu diesen Bedingungen zustande gekommen.
Weicht der Inhalt der Reisebestätigung vom Inhalt der Anmeldung ab, sind wir an dieses Angebot 10 Tage gebunden. Der Vertrag kommt auf der Grundlage dieses neuen Angebotes zustande, wenn Sie uns innerhalb dieser Frist die Annahme erklären, was auch durch eine Zahlung erfolgen kann.
Bitte benachrichtigen Sie uns umgehend, wenn Sie als Reiseanmelder Ihre Reisedokumente nicht bis spätestens 5 Tage vor Reiseantritt von uns erhalten haben. In diesem Falle werden wir Ihnen - Ihre vollständige Zahlung vorausgesetzt - die Reisedokumente sofort zusenden bzw. bei Flugreisen am Abflughafen gegen Zahlungsnachweis hinterlegen oder aushändigen.
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Bezahlung
Innerhalb einer Woche nach Erhalt der Reisebestätigung überweisen Sie uns bitte die auf der Reisebestätigung ausgewiesene Anzahlung. Diese beträgt 15 % (auf volle Euro gerundet) vom Gesamtpreis der Rechnung.
Die Prämie für die Reiserücktrittskostenversicherung wird komplett mit der Anzahlung fällig.
Die Restzahlung ist 30 Tage vor Antritt der Reise ohne nochmalige Aufforderung zu leisten.
Ihre auf den Reisepreis geleisteten Zahlungen sind im Falle der Anwendbarkeit des Pauschalreiserechtes gemäß § 651 k BGB insolvenzgesichert. Der Sicherungsschein wird Ihnen in diesem Fall zusammen mit der Reisebestätigung übersandt.
Können wir Ihre Reiseanmeldung nicht bestätigen oder ist unser Alternativangebot von Ihnen nicht angenommen worden, werden wir den von Ihnen eventuell bereits geleisteten Anzahlungsbetrag unverzüglich erstatten.
Wenn der vereinbarte Anzahlungsbetrag auch nach Inverzugsetzung oder der Reisepreis bis zum Reiseantritt nicht vollständig bezahlt ist, berechtigt uns dies zur Auflösung des Reisevertrages und zur Berechnung von Schadensersatz in Höhe der entsprechenden Rücktrittsgebühren, vorausgesetzt, es läge nicht bereits zu diesem Zeitpunkt ein zum Rücktritt berechtigender Reisemangel vor.
Auf Wunsch können die Unterlagen per Nachnahme versandt werden.
Buchungsgebühren (bei Hotel- und Angebotsbestätigung für Einzelreisende außer bei Flug- und Busreisen):
15,00 Euro für die erste Person, 10,00 Euro für die zweite Person, ab der dritten Person frei (jeweils Porto inkl.). Die Buchungsgebühr beträgt demnach mindestens 15,00 Euro und höchstens 25,00 Euro.
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Leistungen
Welche Leistungen vertraglich vereinbart sind, ergibt sich aus den Leistungsbeschreibungen auf unserer Internetpräsenz bzw. den jeweiligen Prospekten und aus den darauf Bezug nehmenden Angaben in der Reisebestätigung.
Barbara Epler & Martina Preuß GbR behält sich jedoch ausdrücklich vor, aus sachlich berechtigten, erheblichen und nicht vorhersehbaren Gründen vor Vertragsabschluss eine Änderung der Angaben auf der Internetpräsenz und den jeweiligen Prospekten zu klären, über die die Verbraucher vor Buchung selbstverständlich informiert werden.
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Leistungs- und Preisänderungen
Abweichungen einzelner Leistungen vom vereinbarten Vertragsinhalt, die nach Vertragsabschluss notwendig werden und die nicht durch Barbara Epler & Martina Preuß GbR wider Treu und Glauben herbeigeführt werden, sind gestattet, sofern die Abweichungen nicht erheblich sind und den Gesamtzuschnitt der gebuchten Leistungen nicht beeinträchtigen. Barbara Epler & Martina Preuß GbR ist verpflichtet, den Kunden über Leistungsänderungen oder -abweichungen unverzüglich in Kenntnis zu setzen. Gegebenenfalls wird Barbara Epler & Martina Preuß GbR dem Kunden eine kostenlose Umbuchung oder kostenlosen Rücktritt anbieten. Eventuelle Gewährleistungsansprüche bleiben hiervon unberührt, soweit die geänderte Leistung mit Mängeln behaftet ist.
Barbara Epler & Martina Preuß GbR behält sich vor, die ausgeschriebenen und mit der Buchung bestätigten Preise im Falle der Erhöhung der Beförderungskosten oder der Abgaben für bestimmte Leistungen, wie Hafen- oder Flughafengebühren oder eine Änderung der für die betreffende Reise geltenden Wechselkurse in dem Umfang zu ändern, wie sich deren Erhöhung pro Person bzw. pro Sitzplatz auf den Reisepreis auswirkt, sofern zwischen Vertragsabschluss und dem vereinbarten Reisetermin mehr als 4 Monate liegen.
Im Falle einer nachträglichen Änderung des Reisepreises oder der Änderung einer wesentlichen Reiseleistung hat Barbara Epler & Martina Preuß GbR den Verbraucher unverzüglich, spätestens jedoch 21 Tage vor Reiseantritt, davon in Kenntnis zu setzen. Preiserhöhungen nach diesem Zeitpunkt sind nicht zulässig. Bei Preiserhöhungen von mehr als 5 % oder im Falle einer erheblichen Änderung einer wesentlichen Reiseleistung ist der Verbraucher berechtigt, ohne Gebühren vom Reisevertrag zurückzutreten oder die Teilnahme an einer mindestens gleichwertigen Reise zu verlangen, wenn Barbara Epler & Martina Preuß GbR in der Lage ist, eine solche Reise ohne Mehrpreis für den Verbraucher aus seinem Angebot anzubieten.
Der Verbraucher hat diese Rechte unverzüglich nach der Erklärung von Barbara Epler & Martina Preuß GbR über die Preiserhöhung bzw. Änderung der Reiseleistung bei Barbara Epler & Martina Preuß GbR geltend zu machen.
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Rücktritt, Umbuchung, Ersatzperson
Sie können jederzeit vor Reisebeginn von der Reise zurücktreten. Der Rücktritt muss unter Angabe Ihrer Teilnehmer-Nummer erklärt werden, in Ihrem eigenen Interesse und zur Vermeidung von Missverständnissen empfehlen wir Ihnen dringend, den Rücktritt schriftlich zu erklären. Maßgebend für den Rücktrittszeitpunkt ist der Eingang der Rücktrittserklärung bei Barbara Epler & Martina Preuß GbR.
Treten Sie vom Reisevertrag zurück oder treten Sie die Reise nicht an, können wir angemessenen Ersatz für die getroffenen Reisevorkehrungen und unsere Aufwendungen verlangen. Bei der Berechnung des Ersatzes werden gewöhnlich ersparte Aufwendungen und gewöhnlich mögliche anderweitige Verwendungen der Reiseleistungen von uns berücksichtigt.
Die Höhe des Ersatzes richtet sich nach dem Reisepreis. In der Regel belaufen sich die Rücktrittspauschalen, die wir im Falle Ihres Rücktrittes von der Reise je angemeldetem Teilnehmer fordern müssen, wie folgt:
- Rücktritt von Hotelreservierungen:
bis 30 Tage vor Reisebeginn: 15 % des Reisepreises
vom 29. bis einschließlich 10. Tag vor Reisebeginn: 30 % des Reisepreises
vom 9. Tag bis Reisebeginn bzw. bei Nichtantritt der Reise: 60 % des Reisepreises, mindestens aber die Kosten für die erste Übernachtung des ersten gebuchten Hotels sowie die gebuchten Nebenleistungen, die nicht zurückgegeben werden können
- Rücktritt von Hotelreservierungen (Paketprogramme und Sonderangebote):
bis 30 Tage vor Reisebeginn: 20 % des Reisepreises
vom 29. bis einschließlich 10. Tag vor Reisebeginn: 40 % des Reisepreises
vom 9. bis Reisebeginn bzw. bei Nichtantritt der Reise: 80 % des Reisepreises
- Rücktritt bei Gruppenreisen:
bis 30 Tage vor Reisebeginn: 20 % des Reisepreises
vom 29. bis einschließlich 10. Tag vor Reisebeginn: 40 % des Reisepreises
vom 9. bis Reisebeginn: 80 % des Reisepreises
bei Nichtantritt der Reise: 90 % des Reisepreises
- Rücktritt bei Messe- und Geschäftsreisen:
bis 46 Tage vor Reisebeginn: 50 % des Reisepreises
vom 45. bis Reisebeginn bzw. bei Nichtantritt der Reise: 90 % des Reisepreises / der bestellten Dienstleistung
- Rücktritt vom Mietwagen:
Stornogebühr in Höhe einer Tagesmiete des gebuchten PkW
Es bleibt dem Verbraucher unbenommen, den Nachweis zu führen, dass im Zusammenhang mit dem Rücktritt oder Nichtantritt der Reise keine oder wesentlich niedrigere Kosten entstanden sind, als die in der Pauschale angegebenen Kosten.
Werden auf Ihren Wunsch nach der Buchung der Reise für einen Termin, der innerhalb des zeitlichen Geltungsbereiches der Reiseausschreibung liegt, Änderungen hinsichtlich des Reisetermines, des Reisezieles, des Ortes des Reiseantrittes, der Unterkunft oder der Beförderungsart vorgenommen (Umbuchung), werden bis 30 Tage (bei Hotelreservierungen etc.) bzw. 46 Tage (bei Messe- und Geschäftsreisen) vor Reisebeginn die neuen Buchungsgebühren erhoben.
Umbuchungswünsche, die nach Ablauf dieser Fristen erfolgen, können, sofern ihre Durchführung überhaupt möglich ist, nur nach Rücktritt vom Reisevertrag zu den unter "Rücktritt, Umbuchung, Ersatzperson" festgelegten Bedingungen und bei gleichzeitiger Neuanmeldung durchgeführt werden.
Bis zum Reisebeginn können Sie Barbara Epler & Martina Preuß GbR schriftlich eine Ersatzperson angeben. Barbara Epler & Martina Preuß GbR kann dem Wechsel der Person widersprechen, wenn die Ersatzperson den Reiseerfordernissen nicht genügt oder ihrer Teilnahme gesetzliche Vorschriften oder behördliche Anordnungen entgegenstehen. Tritt eine Ersatzperson an die Stelle des angemeldeten Teilnehmers, wird für die notwendige Umbuchung eine Bearbeitungsgebühr von Euro 15,00 erhoben. Tritt ein Dritter in den Vertrag ein, so haften er und der Verbraucher Barbara Epler & Martina Preuß GbR gegenüber als Gesamtschuldner für den Reisepreis und die durch den Eintritt des Dritten entstandenen Mehrkosten.
Im Falle eines Rücktrittes kann Barbara Epler & Martina Preuß GbR vom Kunden die tatsächlich entstandenen Mehrkosten verlangen.
Barbara Epler & Martina Preuß GbR empfiehlt den Abschluss einer Reiserücktrittskostenversicherung.
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Nicht in Anspruch genommene Leistungen
Nimmt der Verbraucher einzelne Reiseleistungen infolge vorzeitiger Rückreise oder aus sonstigen zwingenden Gründen nicht in Anspruch, so wird sich Barbara Epler & Martina Preuß GbR bei den Leistungsträgern um Erstattung der ersparten Aufwendungen bemühen. Diese Verpflichtung entfällt, wenn es sich um unerhebliche Leistungen handelt oder wenn einer Erstattung gesetzliche oder behördliche Bestimmungen entgegenstehen.
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Rücktritt und Kündigung durch Barbara Epler & Martina Preuß GbR
Barbara Epler & Martina Preuß GbR kann in folgenden Fällen vor Antritt der Reise vom Reisevertrag zurücktreten oder nach Antritt der Reise den Reisevertrag kündigen:
1. Ohne Einhaltung einer Frist
Wenn der Verbraucher die Durchführung der Reise ungeachtet einer Abmahnung von Barbara Epler & Martina Preuß GbR nachhaltig stört oder wenn er sich in solchem Masse vertragswidrig verhält, dass die sofortige Aufhebung des Vertrages gerechtfertigt ist. Kündigt Barbara Epler & Martina Preuß GbR, so behält Barbara Epler & Martina Preuß GbR den Anspruch auf den Reisepreis; Barbara Epler & Martina Preuß GbR muss sich jedoch den Wert der ersparten Aufwendungen sowie diejenigen Vorteile anrechnen lassen, die es aus einer anderweitigen Verwendung der nicht in Anspruch genommenen Leistungen erlangt, einschließlich der ihr von den Leistungsträgern gutgeschriebenen Beträge.
2. Bis 4 Wochen vor Reiseantritt
a) Bei Nichterreichen einer ausgeschriebenen oder behördlich festgelegten Mindestteilnehmerzahl, wenn in der Reiseausschreibung für die entsprechende Reise auf eine Mindestteilnehmerzahl hingewiesen wird. Sollte bereits zu einem früheren Zeitpunkt ersichtlich sein, dass die Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht werden kann, hat Barbara Epler & Martina Preuß GbR den Kunden davon zu unterrichten.
b) Wenn die Durchführung der Reise nach Ausschöpfung aller Möglichkeiten für Barbara Epler & Martina Preuß GbR deshalb nicht zumutbar ist, weil das Buchungsaufkommen für die Reise so gering ist, dass Barbara Epler & Martina Preuß GbR die im Falle der Durchführung der Reise entstehenden Kosten eine Überschreitung der wirtschaftlichen Opfergrenze, bezogen auf diese Reise, bedeuten würde.
In jedem Fall ist Barbara Epler & Martina Preuß GbR verpflichtet, den Kunden unverzüglich nach Eintritt der Voraussetzung für die Nichtdurchführung der Reise hiervon in Kenntnis zu setzen und ihm die Rücktritterklärung umgehend zuzuleiten. Der Kunde erhält den eingezahlten Reisepreis unverzüglich zurück. Zusätzlich wird ihm sein Buchungsaufwand pauschal erstattet, sofern er von einem Ersatzangebot des Reiseveranstalters keinen Gebrauch macht.
Ein Rücktrittsrecht von Barbara Epler & Martina Preuß GbR besteht jedoch nur, wenn sie die dazu führenden Umstände nicht zu vertreten hat (z.B. kein Kalkulationsfehler).
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Aussergewöhnliche Umstände
Wird die Reise infolge bei Vertragsabschluss nicht vorhersehbarer höherer Gewalt, z.B. Krieg, innere Unruhen, Naturkatastrophen etc. erheblich erschwert, gefährdet oder beeinträchtigt, können sowohl der Verbraucher als auch Barbara Epler & Martina Preuß GbR den Reisevertrag kündigen. Barbara Epler & Martina Preuß GbR zahlt dann den eingezahlten Reisepreis unverzüglich zurück, kann jedoch für erbrachte oder noch zu erbringende Reiseleistungen eine Entschädigung verlangen. Erfolgt die Kündigung nach Antritt der Reise, ist Barbara Epler & Martina Preuß GbR verpflichtet, die notwendigen Maßnahmen zu treffen, insbesondere den Verbraucher zurück zu befördern, soweit dies vertraglich vereinbart und möglich ist. Die Mehrkosten für die Rückbeförderung tragen die Parteien je zur Hälfte. Zusätzlich zu den reinen Rückbeförderungskosten entstehende Mehrkosten trägt allein der Verbraucher.
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Haftung des Reiseveranstalters
Barbara Epler & Martina Preuß GbR haftet im Rahmen der Sorgfaltspflicht eines ordentlichen Kaufmannes für:
- die gewissenhafte Reisevorbereitung
- die sorgfältige Auswahl und die Überwachung des Leistungsträgers
- die Richtigkeit der Beschreibung aller auf unserer Internetpräsenz und den jeweiligen Prospekten von uns angegebenen Reiseleistungen, sofern Barbara Epler & Martina Preuß GbR nicht gemäss dem Punkt "Leistungen" vor Vertragsabschluss eine Änderung der Angaben auf der Internetpräsenz bzw. den jeweiligen Prospekten erklärt hat
- die ordnungsgemäße Erbringung der vereinbarten Reiseleistungen
Barbara Epler & Martina Preuß GbR haftet für ein Verschulden der mit der Leistungserbringung betrauten Person. Wird im Rahmen einer Reise oder zusätzlich zu dieser eine Beförderung im Linienverkehr erbracht und dem Verbraucher hierfür ein entsprechender Beförderungsausweis ausgestellt, so erbringt Barbara Epler & Martina Preuß GbR insoweit Fremdleistungen, sofern sie in der Reiseausschreibung und in der Reisebestätigung ausdrücklich darauf hinweist. Sie haftet daher nicht für die Erbringung der Beförderungsleistung selbst. Eine etwaige Haftung regelt sich in diesem Fall nach den Beförderungsbestimmungen dieser Unternehmen, auf die der Verbraucher ausführlich hinzuweisen ist und die ihm auf Wunsch zugänglich zu machen sind.
Kommt Barbara Epler & Martina Preuß GbR die Stellung eines vertraglichen Luftfrachtführers zu, regelt sich die Haftung nach den Bestimmungen des Luftverkehrsgesetzes in Verbindung mit dem internationalen Abkommen von Warschau, Den Haag, Guadalajara und der Montrealer Vereinbarung (nur für Flüge nach USA und Kanada). Diese Abkommen beschränken in der Regel die Haftung des Luftfrachtführers für Tod oder Körperverletzung sowie für Verluste und Beschädigungen von Gepäck. Sofern Barbara Epler & Martina Preuß GbR in anderen Fällen Leistungsträger ist, haftet sie nach den für diese geltenden Bestimmungen.
Kommt Barbara Epler & Martina Preuß GbR bei Schiffsreisen die Stellung eines vertraglichen Reeders zu, so regelt sich die Haftung auch nach den Bestimmungen des Handelsgesetzbuches und des Binnenschiffahrtgesetzes.
Wir empfehlen dringend die Buchung eines Versicherungspaketes mit folgenden Versicherungen: Reisegepäck-, Reiseunfall-, Reisehaftpflicht- und Reisekrankenversicherung, Reiserücktrittskostenversicherung.
Die vertragliche Haftung von Barbara Epler & Martina Preuß GbR für Schäden, die nicht Körperschäden sind, ist auf den dreifachen Reisepreis beschränkt,
- soweit ein Schaden des Verbrauchers weder vorsätzlich noch grob fahrlässig herbeigeführt wird, oder
- soweit Barbara Epler & Martina Preuß GbR für einen dem Verbraucher entstehenden Schaden allein wegen eines Verschuldens eines Leistungsträgers verantwortlich ist.
Barbara Epler & Martina Preuß GbR haftet nicht für die Leistungsstörungen im Zusammenhang mit Leistungen, die als Fremdleistungen lediglich vermittelt werden (z.B. Sportveranstaltungen, Theaterbesuche, Ausstellungen usw.) und die in der Reiseausschreibung ausdrücklich als Fremdleistungen gekennzeichnet werden.
Ein Schadensersatzanspruch gegen Barbara Epler & Martina Preuß GbR ist insoweit beschränkt oder ausgeschlossen, als aufgrund internationaler Übereinkommen oder auf solchen beruhenden gesetzlichen Vorschriften, die auf die von einem Leistungsträger zu erbringenden Leistungen anzuwenden sind, ein Anspruch auf Schadensersatz gegen den Leistungsträger nur unter bestimmten Voraussetzungen oder Beschränkungen geltend gemacht werden kann oder unter bestimmten Voraussetzungen ausgeschlossen ist.
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Mitwirkungspflicht
Der Verbraucher ist verpflichtet, bei eventuell auftretenden Leistungsstörungen alles Zumutbare zu tun, um zu einer Behebung der Störung beizutragen und eventuell entstehende Schäden gering zu halten.
Der Verbraucher ist insbesondere verpflichtet, seine Beanstandungen unverzüglich der örtlichen Reiseleitung zur Kenntnis zu geben. Diese ist beauftragt, für Abhilfe zu sorgen, sofern dies möglich ist. Unterlässt es der Verbraucher schuldhaft, einen Mangel anzuzeigen, stehen ihm Minderungsansprüche insoweit nicht zu.
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Ausschluss von Ansprüchen und Verjährung
Ansprüche wegen nicht vertragsgemäßer Erbringung der Reise hat der Verbraucher innerhalb eines Monates nach vertraglich vorgesehener Beendigung der Reise gegenüber Barbara Epler & Martina Preuß GbR geltend zu machen. Nach Ablauf der Frist kann der Verbraucher Ansprüche nur geltend machen, wenn er ohne Verschulden an der Einhaltung der Frist gehindert worden ist.
Der Verbraucher und Barbara Epler & Martina Preuß GbR vereinbaren für vertragliche Ansprüche des Verbrauchers gegen Barbara Epler & Martina Preuß GbR eine Verjährungsfrist von einem Jahr, beginnend an dem Tag, an dem die Reise nach dem Vertrage enden sollte. Hat der Verbraucher solche Ansprüche geltend gemacht, so ist die Verjährung bis zu dem Tag ausgesetzt, an dem Barbara Epler & Martina Preuß GbR die Ansprüche schriftlich zurückweist. Ansprüche auf Schadenersatz aus unerlaubter Handlung verjähren nach 3 Jahren.
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Pass-, Visa-, Zoll-, Devisen- und Gesundheitsvorschriften
Barbara Epler & Martina Preuß GbR steht dafür ein, Staatsangehörige des Staates, in dem die Reise angeboten wird, über Bestimmungen von Pass-, Visa- und Gesundheitsvorschriften sowie eventuelle Änderungen vor Reiseantritt zu unterrichten.
Für Angehörige anderer Staaten gibt das zuständige Konsulat Auskunft. Barbara Epler & Martina Preuß GbR haftet nicht für die rechtzeitige Erteilung notwendiger Visa durch die jeweilige diplomatische Vertretung, wenn der Verbraucher mit der Besorgung Barbara Epler & Martina Preuß GbR beauftragt hat, es sei denn, dass die Verzögerung von Barbara Epler & Martina Preuß GbR zu vertreten ist. Der Verbraucher ist für die Einhaltung der Pass-, Visa-, Zoll-, Devisen- und Gesundheitsvorschriften selbst verantwortlich. Alle Nachteile, insbesondere die Zahlung von Rücktrittskosten, die aus der Nichtbefolgung dieser Vorschriften entstehen, gehen zu Lasten des Verbrauchers, ausgenommen wenn sie durch eine schuldhafte Falsch- oder Nichtinformation von Barbara Epler & Martina Preuß GbR bedingt sind.
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Datenschutz
Im Rahmen des Vertrags bekannt gegebene personenbezogene Daten werden elektronisch verarbeitet und genutzt, soweit dies zur Vertragsdurchführung oder zu sonstigen gesetzlich erlaubten Zwecken erforderlich bzw. möglich ist.
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Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen
Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen des Reisevertrages hat nicht die Unwirksamkeit des gesamten Reisevertrages zur Folge.
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Allgemeine Hinweise
Die Berichtigung von Irrtümern sowie Druck- und Rechenfehlern bleibt vorbehalten.
Reisen in andere Länder sind manchmal mit Gefahren verbunden, die es zu Hause nicht gibt. Technische Einrichtungen entsprechen nicht immer dem deutschen Standard. Das gilt u.a. für Gasboiler, Herde etc. Bitte beachten Sie daher unbedingt eventuelle Hinweise für deren Benutzung.
Reiseteilnehmern wird empfohlen, ihren Angehörigen die ganze Urlaubsanschrift bekannt zu geben. Auskünfte über Namen von Reiseteilnehmern und deren Aufenthaltsorte in Polen werden an Dritte auch in dringlichen Fällen nicht erteilt. Die Zusendung dringender Nachrichten wird auf Wunsch gegen Kostenerstattung übernommen.
Für lediglich von uns vermittelte Reisen gelten die AGB unserer Agenturpartner / Partnerprogramme bzw. der Reiseveranstalter, bei dem die vermittelte Leistung gebucht wurde. Bitte informieren Sie sich z.B. auf den entsprechenden Internetseiten vor einer Buchung über deren Allgemeine Geschäftsbedingungen.
Leistungs- und Erfüllungsort ist Göttingen. Gerichtsstand für Kaufleute, für Personen, die keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland haben und für Personen, die nach Abschluss des Vertrages ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort ins Ausland verlegt haben, oder deren Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthaltsort zum Zeitpunkt einer Klageerhebung nicht bekannt ist, ist der Hauptsitz von Barbara Epler & Martina Preuß GbR.
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Unsere AGB als PDF-Datei
Wenn Sie unsere AGB in aller Ruhe offline lesen möchten, können Sie sie hier alternativ als PDF-Dokument aufrufen und abspeichern: ab Acrobat Reader 4 / ab Acrobat Reader 5
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